Gesetzliche Vorgaben

 

Hühner dürfen nicht alleine gehalten werden, es müssen immer mindestens zwei sein.

Wer Hühner hält, und seien es nur zwei, muss diese beim Kanton registrieren lassen. Das ist eine gesetzliche Pflicht in der ganzen Schweiz! Dies kann online gemacht werden. Informationen dazu findet man unter nachfolgendem Link:

https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/transport-und-handel/tierverkehrskontrolle/registrierung.html

Auch für die Haltung von Geflügel gibt es gesetzliche Vorgaben bez. Platzverhältnisse, Sitzstangen und weiteres. Die wichtigsten gesetzlichen Bestimmungen findet man in einem Merkblatt (vgl. Download).

 

 

 

Merkblatt Geflugel 2023
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